Das Schulforum
SchUG §63a
Das Schulforum ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft einzurichten
und innerhalb der ersten 9 Schulwochen von der Schulleiterin einzuberufen. Das Schulforum
muss aber auch einberufen werden, wenn dies ein Drittel der Mitglieder unter Einbringen
eines Antrages auf Behandlung einer der unten angeführten Angelegenheiten verlangt.
Das Klassenforum entscheidet in den folgenden Angelegenheiten, soweit die einzelne
Klasse betroffen ist, dem Schulforum obliegt die Beschlussfassung in Angelegenheiten,
die mehrere Klassen betreffen:
- mehrtägige Schulveranstaltungen
- Erklärung einer Veranstaltung zur schulbezogenen Veranstaltung
- Schul- und Hausordnung
- Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- Bewilligung zur Teilnahme an Veranstaltungen
- Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
- Durchführung von Veranstaltungen zur Schulgesundheitspflege
- Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- schulautonome Schulzeitregelungen
- Wiederverwendung von Schulbüchern
- alternative Formen der Leistungsbeurteilung
- Beratungsangelegenheiten: Fragen des Unterrichts und der Erziehung, Termine der Elternsprechtage
Zusammensetzung des Schulforums:
Schulleiterin, alle Klassenlehrerinnen, alle Klassenelternvertreter/innen
Vorsitz:
Schulleiterin
Beschlussfassung:
Um beschlussfähig zu sein, müssen mehr als die Hälfte der Schulforumsmitglieder mit
beschließender Stimme anwesend sein.
Für Beschlüsse in folgenden Entscheidungsfällen ist jedoch die Anwesenheit von mindestens
zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich:
- Hausordnung
- Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- Schulautonome Schulzeitregelungen
Für jede Klasse gibt es zwei Stimmen: die der Klassenlehrerin und die der Klassenelternvertreterin.
Stimmenthaltungen sind unzulässig. Die Schulleiterin hat keine beschließende Stimme,
ihre Stimme entscheidet aber bei Stimmengleichheit in Entscheidungsfällen. Bei Stimmengleichheit
in Beratungsfällen gilt der Antrag als abgelehnt.